Alltagsbegleiter*innen - Ihre Hilfe im Alltag

Inspirierend und engagiert – unsere Alltagsbegleiter*innen sind da, um Ihnen das Leben zu erleichtern. Egal ob es um Einkäufe, Arztbesuche oder einfach nur Gesellschaft geht, AixAssist in Übach-Palenberg bietet maßgeschneiderte Unterstützung genau für Ihre Bedürfnisse. Unsere freundlichen und einfühlsamen Helfer*innen stehen Ihnen zur Seite, damit Sie sich trotz der Herausforderungen des Alltags frei und glücklich fühlen können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Unterstützung ankommt.

Betreuung

Individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld oder in der näheren Umgebung.
Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen den Alltag so, wie er am besten zu Ihren Bedürfnissen passt – z. B. durch Gespräche, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder Begleitung zu Terminen. Ziel ist es, soziale Kontakte zu fördern, Selbstständigkeit zu erhalten und Wohlbefinden zu steigern.

Entlastung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag enorm viel. Wir schaffen Freiräume, damit Sie Kraft tanken können – in dem Wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind.
Ob stundenweise Betreuung zu Hause oder Begleitung bei Aktivitäten: Wir sorgen für Sicherheit, Ansprache und Unterstützung, während Sie Ihre Zeit für Erholung oder Erledigungen nutzen können.

Hilfe im Haushalt

Wir unterstützen Sie bei alltäglichen Hausarbeiten, damit Ihr Zuhause gepflegt und ordentlich bleibt.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reinigung von Wohnräumen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkäufe erledigen
  • Zubereitung kleiner Mahlzeiten

Unsere Hilfe ist flexibel an Ihren Bedarf anpassbar – von gelegentlicher Unterstützung bis zu regelmäßigen Terminen.

Individuelle Hilfen

Manchmal sind es kleine, ganz persönliche Dinge, die den Alltag erleichtern. Wir bieten Unterstützung, die genau zu Ihnen passt – z. B.:

  • Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
  • Organisation von Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Tages
  • Hilfe bei der Nutzung von Telefon oder digitalen Geräten

Unser Ziel ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig Sicherheit und Verlässlichkeit zu bieten.

Kosten des Angebots

Für Menschen mit Pflegegrad sind die Leistungen kostenlos*. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ monatlich zur Verfügung.

Auf Wunsch können wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (einschließlich Pflegegrad 1) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ pro Monat (§ 45b SGB XI).
Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann nicht bar ausgezahlt, sondern nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder bestimmte Pflegesachleistungen verwendet werden.
 

Der Entlastungsbetrag wird monatlich gutgeschrieben und kann angespart werden:
Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Nicht verbrauchte Mittel aus 2025 stehen noch bis zum 30. Juni 2026 zur Verfügung – danach verfallen sie.

Pflegesachleistung
 

Nach § 45a–c SGB XI in Verbindung mit der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) können Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 ungenutzte Anteile ihrer Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Dies bedeutet: Wird der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistungen (z. B. durch einen Pflegedienst) nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Betrag (max. 40%) in Entlastungsleistungen umgewidmet werden.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Jahresbudget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Dieses Budget kann – wie bisher – auch stundenweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistungen) eingesetzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Tätigkeitsgebiet

  • Kreis Düren
    • Linnich
  • Kreis Heinsberg
    • Gangelt
    • Geilenkirchen
    • Heinsberg
    • Übach-Palenberg
  • StädteRegion Aachen
    • Alsdorf
    • Baesweiler
    • Herzogenrath
    • Würselen

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